Verrechnungssteuer: Erleichterung beim Meldeverfahren im Konzern

10. Januar 2023

Zur Erinnerung: Folgende Erleichterungen sind bei der Verrechnungssteuer beim Meldeverfahren ab dem 1. Januar 2023 möglich:

  • das Meldeverfahren ist neu bereits ab einer Beteiligungsquote von 10% (bisher 20%) anwendbar
  • neu wird das Meldeverfahren auf sämtliche juristische Personen ausgeweitet, die eine qualifizierte Beteiligung halten, also auch auf Stiftungen
  • die in internationalen Verhältnissen einzuholenden Bewilligungen gelten neu fünf statt drei Jahre
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