Seminar- und Kursangebote
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Verrechnungssteuer – Änderungen beim Meldeverfahren für Dividenden im Konzern ab 1. Januar 2023
Das Meldeverfahren für Dividenden im Konzern kann das Vorgehen mit Auszahlung des Nettobetrages und Ablieferung der Verrechnungssteuer durch den Dividendenschuldner sowie Rückforderung der Verrechnungssteuer durch den Dividendenempfänger ersetzen und wird in der Praxis auch sehr häufig eingesetzt.
Der Bundesrat hat anfangs Mai 2022 beschlossen, einige Erleichterungen beim Meldeverfahren im Konzern für die Verrechnungssteuer per 1. Januar 2023 einzuführen:
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TREUHAND-INFO
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. In unserem Beitrag fokussieren wir auf einen zentralen Aspekt der Reform: die neue Schuldzinsenregelung
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TREUHAND-INFO
Die Verlustverrechnung ist in der Schweiz schon seit längerem bekannt. Der Gesetzgeber erlaubt negative Ergebnisse der Vergangenheit mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Nach einer Verlustperiode verringert dies die Steuerlast in positiven Jahren und beschleunigt die wirtschaftliche Erholung.
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