Verlustvorträge: Verlängerung der Verrechnungsfrist von 7 auf 10 Jahre

29. Juni 2026

Am 19. Dezember 2025 haben die eidgenössischen Räte ein Gesetz zur Verlängerung der Verlustvorträge von 7 auf 10 Jahre beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 17. April 2026 ungenutzt verstrichen. Die Neuerung wird spätestens am 1. Januar 2028 in Kraft treten, dies muss aber noch vom Bundesrat beschlossen werden. Die Neuerung gilt sowohl für die Bundes- wie auch für die Kantonssteuern. Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) wird entsprechend ergänzt.


Bisherige Rechtslage

Die Verlustverrechnung ist in der Schweiz schon seit längerem bekannt. Der Gesetzgeber erlaubt negative Ergebnisse der Vergangenheit mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Nach einer Verlustperiode verringert dies die Steuerlast in positiven Jahren und beschleunigt die wirtschaftliche Erholung. Die Verrechnung war bisher auf 7 Jahre eingegrenzt.


Neue Regelung

Das neue Gesetz ist keine Revolution. Die bisherige Frist zur Verrechnung wird von 7 Jahren auf 10 Jahre erhöht. Dies ist insbesondere für Jungunternehmen hilfreich, die länger brauchen, um erstmals in die Gewinnzone zu kommen oder für Firmen, die während der COVID-19 Krise grosse Verluste akkumuliert haben. Ihnen wird damit etwas mehr Luft gewährt. Wichtige Einschränkungen sind allerdings in den Übergangsbestimmungen festgehalten.


Übergangsbestimmungen

Die Verrechnung ist nur zulässig für Verluste, die vor der Steuerperiode 2020 eingetreten sind. Allfällige Verluste aus den Jahren 2019 oder früher unterliegen weiterhin dem alten Recht und verfallen damit nach 7 Jahren. 


Die Schweiz im europäischen Vergleich

Im Vergleich zu den europäischen Nachbarn zieht die Schweiz nach, ist aber weiterhin eher restriktiv. Unsere unmittelbaren Nachbarn erlauben in der Regel eine unbegrenzte Verrechnung von Verlustvorträgen, wobei teils andere Besonderheiten und Einschränkungen gelten. 


Fazit

Wir empfehlen, die Verlustvorträge und die Verrechnung zu dokumentieren und wie gehabt systematisch im Rahmen der jährlichen Steuerdeklaration festzuhalten. Insgesamt ist es eine erfreuliche Entwicklung, aber eben keine Revolution.

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