Update zur Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. Säule und Säule 3a

13. April 2026

Update zum Thema «Neue Steuerregelung geplant für Kapitalbezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a»

Im TREUHAND-INFO 2025/03 haben wir über die geplante Steuererhöhung für Kapitalbezüge aus der 2. Säule und Säule 3a berichtet. Wie damals erwähnt, wurde die Botschaft am 19. September 2025 an das Parlament zur Beratung überwiesen. Im Ständerat wurde das Geschäft in der Wintersession 2025 und im Nationalrat in der Frühlingssession 2026 behandelt.
 

Nun gibt es gute Nachrichten für Vorsorgesparer:

Beide eidgenössischen Räte haben entschieden, dass die geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezügen aus dem Entlastungspaket 27 (EP27) gestrichen wird. Damit ist die vorgesehene Erhöhung der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der beruflichen und privaten Vorsorge politisch gescheitert.
 

Fazit: Vorsorge bleibt steuerlich attraktiv

Mit der Ablehnung der Vorlage bleiben die steuerlichen Vorteile von Einzahlungen in die 2. Säule und die Säule 3a unverändert bestehen. Ab 2026 sind zudem erstmals Nachzahlungen in die Säule 3a für verpasste Beitragsjahre (ab 2025) möglich, was zusätzliches steuerliches Optimierungspotenzial eröffnet. Eine vorausschauende und individuell abgestimmte Vorsorge- und Steuerplanung bleibt daher zentral. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

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