Teil 3 Transparenzregister: Wie melde ich, ganz konkret?

8. September 2026

Wie kann die Meldung vorgenommen werden?


Die Meldung erfolgt digital über die Plattform EasyGov. Es läuft derzeit ein Pilotversuch. Es ist daher möglich, die Meldung mit den notwendigen Vollmachten bereits jetzt zu erstellen. 

In übersichtlichen Verhältnissen dürfte die Meldung in ca. 10 bis 15 min. abgeschlossen sein. Sie können wie folgt vorgehen:

  1. Registrierung EasyGov
    Falls noch nicht vorhanden (www.easygov.swiss)
     
  2. Verknüpfung EasyGov mit Ihrem Unternehmen
    Das kann direkt auf der Startseite respektive im Cockpit von EasyGov gemacht werden.
     
  3. Start Meldung ans Transparenzregister
    Die Plattform führt Schritt für Schritt durch den Meldeprozess.
     


Fallbeispiel: Meldung ans Transparenzregister

Person A hält 60% der Kapital- und Stimmrechte. Es muss daher folgendes gemeldet werden:

Meldung Person A
KontrollartBeteiligung (direkt)
Umfang der Kontrolle> 50% - 75%
Information über die PersonName, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse

 

Person B hält 30% der Kapital- und Stimmrechte:

Meldung Person B
KontrollartBeteiligung (direkt)
Umfang der Kontrolle25% - 50%
Information über die PersonName, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse

 

Person C hält 10% und qualifiziert damit nicht als wirtschaftlich berechtigte Person:

Meldung Person C
Keine Meldung notwendig.

Bei Strukturen, bei denen zwischen der meldenden Gesellschaft und dem wirtschaftlich Berechtigten zwei oder mehr zwischengeschaltete Rechtseinheiten oder natürliche Personen stehen, wird die Meldung komplexer. In solchen Fällen muss die ganze Kontrollkette gemeldet werden.
 

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