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Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrNicht nur die Unternehmen selbst erhalten mit dem Transparenzregister neue Pflichten, sondern auch die wirtschaftlich berechtigte Person selbst. Sie hat gemäss Art. 14 TJPG folgende Meldepflichten:
Die Frist zur Meldung ist 30 Tage. Ferner haben alle in einer Kontrollkette eingebundenen juristischen wie auch natürlichen Personen eine Mitwirkungspflicht.
In der Praxis kommt es vor, dass eine Stiftung oder ein Verein eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält. Während die Stiftung und der Verein selbst nicht unters TJPG fallen, tut es die Aktiengesellschaft schon.
Es drängt sich die Frage auf, was gemeldet werden muss, wenn eine Stiftung oder ein Verein eine 25%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält? Die wirtschaftlich berechtigte Person muss immer eine natürliche Person sein. Wer ist demnach wirtschaftlich berechtigt an einer Stiftung oder einem Verein?
Die Antwort ist in der Verordnung TJPV zu finden.
Art. 8 TJPV gibt zum Verein Auskunft:
Art. 7 TJPV gibt zur Stiftung Auskunft:
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Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft. Damit führt die Schweiz ein zentrales Register ein, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen erfasst werden.
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Wie kann die Meldung vorgenommen werden? Die Meldung erfolgt digital über die Plattform EasyGov. Es läuft derzeit ein Pilotversuch. Es ist daher möglich, die Meldung mit den notwendigen Vollmachten bereits jetzt zu erstellen.
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