Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrDie Eidg. Steuerverwaltung hat die für das Kalenderjahr 2022 geltenden Zinssätze publiziert. Diese bleiben unverändert zum Vorjahr.
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahestehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahestehenden Dritten vergütet werden. Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in Schweizer Franken an Beteiligte oder ihnen nahestehende Dritte oder von Beteiligten oder ihnen nahestehenden Dritten stellt die Eidg. Steuerverwaltung auf die folgenden Zinssätze ab.
Für die Berechnung der Limiten sind die Kredite sämtlicher Beteiligten und nahestehender Personen zusammen zu zählen.
Diese Zinssätze gelten als "save haven". Der Nachweis höherer Zinssätze im Drittvergleich bleibt vorbehalten.
Bei der Berechnung der steuerlich höchstzulässigen Zinsen ist auch ein allfällig bestehendes verdecktes Eigenkapital zu beachten (vgl. Kreisschreiben ESTV Nr. 6 vom 6. Juni 1997).
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mehrEin Praxisbeispiel eines Kleinunternehmens zeigt, dass die Nichteinhaltung von steuerlichen Verfahrenspflichten teuer zu stehen kommen kann.
mehrVerschiedene parlamentarische Vorstösse haben die Überprüfung und Anpassung der heutigen Regeln für die Haftung von Baumängeln verlangt. Am 1. Januar 2026 treten gesetzliche Änderungen in Kraft, welche die Positionen der Bauherrschaft verbessern.
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