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Die Eidg. Steuerverwaltung hat die für das Kalenderjahr 2022 geltenden Zinssätze publiziert. Diese bleiben unverändert zum Vorjahr.
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahestehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahestehenden Dritten vergütet werden. Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in Schweizer Franken an Beteiligte oder ihnen nahestehende Dritte oder von Beteiligten oder ihnen nahestehenden Dritten stellt die Eidg. Steuerverwaltung auf die folgenden Zinssätze ab.

Für die Berechnung der Limiten sind die Kredite sämtlicher Beteiligten und nahestehender Personen zusammen zu zählen.
Diese Zinssätze gelten als "save haven". Der Nachweis höherer Zinssätze im Drittvergleich bleibt vorbehalten.
Bei der Berechnung der steuerlich höchstzulässigen Zinsen ist auch ein allfällig bestehendes verdecktes Eigenkapital zu beachten (vgl. Kreisschreiben ESTV Nr. 6 vom 6. Juni 1997).
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Im Juni 2026 führen wir unser traditionelles Halbtagesseminar für Verantwortliche von gemeinnützigen Institutionen, Nonprofit-Organisationen und Verbänden durch. Das Seminar ist kostenlos und dauert einen halben Tag.
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