Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
Jede Unternehmung mit Mitarbeitenden verfügt über verschiedene Prozesse in der Personaladministration. Darunter auch die Verarbeitung und Auszahlung der Löhne und die Abrechnung mit den Sozialversicherungen, also die Saläradministration.
Die Lohnadministration ist ein äusserst anspruchsvoller Prozess. Einerseits werden sensible Daten der Mitarbeitenden (z.B. Informationen zum Gehalt, Krankheiten und Unfällen, Familiensituation) mit verschiedenen automatischen und manuellen Schnittstellen (z.B. in die Buchhaltung oder zu Sozialversicherungen und Steuerverwaltungen) verarbeitet und andererseits handelt es sich dabei aus Sicht Compliance (z.B. Einhaltung der Sozialversicherungsgesetze, Anwendung der korrekten Abzüge und Gutschriften, Buchführung über Ferien und Überzeiten etc.) um eher komplexe Verarbeitungsschritte. Weitere Herausforderungen sind die Dynamik im Gesetzgebungsprozess (z.B. AHV-Reform, BVG-Reform) sowie die zunehmende Digitalisierung der HR-Prozesse.
Viele Führungspersönlichkeiten stellen sich daher zu Recht die Frage: «Muss ich mir das antun?». Die Antwort ist einfach: «Nein!». Fokussieren Sie sich auf Ihre Kernaufgaben und Weiterentwicklung Ihrer Unternehmung. Wir kümmern uns um die Saläradministration. Die Vorteile einer Auslagerung an uns hat für Sie folgende Vorteile:
Profitieren Sie von unseren erfahrenen und versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der modernen Infrastruktur. Geniessen Sie zusätzliche Sicherheit und Vertraulichkeit. Nutzen Sie Ihre kostbare Zeit für das Kerngeschäft.
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
MWST-INFO
In den letzten Jahren sind diverse Urteile des Bundesgerichts im Zusammenhang mit von Unternehmen gehaltenen Ferienliegenschaften ergangen, die den Anteilseignern zur Verfügung stehen. Wie sind solche Liegenschaften mehrwertsteuerlich zu behandeln?
mehr
MWST-INFO
Die ESTV hat mit Publikation vom 26. Mai 2026 ihre Praxis betreffend der Steuerausnahme nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG für Mitgliederbeiträge geändert.
mehr