Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrJede Unternehmung mit Mitarbeitenden verfügt über verschiedene Prozesse in der Personaladministration. Darunter auch die Verarbeitung und Auszahlung der Löhne und die Abrechnung mit den Sozialversicherungen, also die Saläradministration.
Die Lohnadministration ist ein äusserst anspruchsvoller Prozess. Einerseits werden sensible Daten der Mitarbeitenden (z.B. Informationen zum Gehalt, Krankheiten und Unfällen, Familiensituation) mit verschiedenen automatischen und manuellen Schnittstellen (z.B. in die Buchhaltung oder zu Sozialversicherungen und Steuerverwaltungen) verarbeitet und andererseits handelt es sich dabei aus Sicht Compliance (z.B. Einhaltung der Sozialversicherungsgesetze, Anwendung der korrekten Abzüge und Gutschriften, Buchführung über Ferien und Überzeiten etc.) um eher komplexe Verarbeitungsschritte. Weitere Herausforderungen sind die Dynamik im Gesetzgebungsprozess (z.B. AHV-Reform, BVG-Reform) sowie die zunehmende Digitalisierung der HR-Prozesse.
Viele Führungspersönlichkeiten stellen sich daher zu Recht die Frage: «Muss ich mir das antun?». Die Antwort ist einfach: «Nein!». Fokussieren Sie sich auf Ihre Kernaufgaben und Weiterentwicklung Ihrer Unternehmung. Wir kümmern uns um die Saläradministration. Die Vorteile einer Auslagerung an uns hat für Sie folgende Vorteile:
Profitieren Sie von unseren erfahrenen und versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der modernen Infrastruktur. Geniessen Sie zusätzliche Sicherheit und Vertraulichkeit. Nutzen Sie Ihre kostbare Zeit für das Kerngeschäft.
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrÜbernahm ein nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnendes Unternehmen ein (Teil)Vermögen eines nach der effektiven Methode abrechnenden Unternehmens, so erfolgte bisher eine sogenannte «steuerneutrale Übertragung». Nach dem seit 1.1.2025 gültigen MWSTG können sich nun jedoch bei der Übernahme im Me …
mehrSeit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.
mehr