Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
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Das in der Arbeitslosenversicherung (ALV) seit 2011 erhobene Solidaritätsprozent zur Entschuldung der ALV auf Lohnbestandteilen über CHF 148''201 fällt aufgrund der verbesserten finanziellen Situation der ALV weg.

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.5% erhöht.

Aufgrund der Anpassungen in der 1. Säule werden auch die Grenzbeträge in der 2. Säule entsprechend angepasst.

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge beträgt seit 2017 unverändert 1%.
Aufgrund der Anpassungen in der 1. Säule werden auch die maximalen Einlagen in die Säule 3a angepasst. Die maximale Einlage beträgt ab 2023 CHF 7’056 (bzw. CHF 35’280 ohne 2. Säule). Im 2022 betrugen die Maximalbeträge CHF 6‘883 (bzw. CHF 34‘416 ohne 2. Säule).
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TREUHAND-INFO
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. In unserem Beitrag fokussieren wir auf einen zentralen Aspekt der Reform: die neue Schuldzinsenregelung
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TREUHAND-INFO
Die Verlustverrechnung ist in der Schweiz schon seit längerem bekannt. Der Gesetzgeber erlaubt negative Ergebnisse der Vergangenheit mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Nach einer Verlustperiode verringert dies die Steuerlast in positiven Jahren und beschleunigt die wirtschaftliche Erholung.
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