Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
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Das in der Arbeitslosenversicherung (ALV) seit 2011 erhobene Solidaritätsprozent zur Entschuldung der ALV auf Lohnbestandteilen über CHF 148''201 fällt aufgrund der verbesserten finanziellen Situation der ALV weg.

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.5% erhöht.

Aufgrund der Anpassungen in der 1. Säule werden auch die Grenzbeträge in der 2. Säule entsprechend angepasst.

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge beträgt seit 2017 unverändert 1%.
Aufgrund der Anpassungen in der 1. Säule werden auch die maximalen Einlagen in die Säule 3a angepasst. Die maximale Einlage beträgt ab 2023 CHF 7’056 (bzw. CHF 35’280 ohne 2. Säule). Im 2022 betrugen die Maximalbeträge CHF 6‘883 (bzw. CHF 34‘416 ohne 2. Säule).
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MWST-INFO
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
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MWST-INFO
Kleinsendungen sind für die Behörden zur echten Herausforderung geworden. Zum einen sind die gesetzlichen Bestimmungen auch für Kleinsendungen anzuwenden, zum anderen bewirkt ein gesetzeskonformer Vollzug geltender Bestimmungen einen oft unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand.
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