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Der Bundesrat plant eine umfassende Reform der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. Säule und der Säule 3a. Die Vorlage und deren Ausgestaltung ist zwar noch nicht beschlossen, wir geben nachfolgend aber einen ersten Überblick über die möglichen Änderungen.
Was steckt hinter der Steuererhöhung der Kapitalbezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a?
Die vom Bundesrat geplante Reform ist Teil des Entlastungspakets 27 (EP27), das den Bundeshaushalt ab 2027 stabilisieren soll. Der Bundesrat hatte am 29. Januar 2025 die Vernehmlassungsvorlage für das EP27 eröffnet. Während des Vernehmlassungsverfahrens gingen zur Vorlage über 1'500 einzelne Stellungnahmen ein. An der Massnahme der Besteuerung bei Kapitalbezügen hält der Bundesrat weiterhin fest. Der Bundesrat hat das Paket angepasst und am 19. September 2025 die Botschaft an das Parlament überwiesen (Beratung in den Räten in der Wintersession 2025 und in der Frühlingssession 2026).
Was sieht die Vorlage neu vor?
Positive Aspekte für Steuerpflichtige:
Negative Auswirkungen der Steuerreform:
Wichtige Informationen zur geplanten Steuerreform
Säule 3a trotzdem weiter äufnen
Es empfiehlt sich weiterhin den Maximalbetrag für die Säule 3a (für 2025 CHF 7'258 für Versicherte mit Pensionskasse) einzuzahlen. Der Betrag pro Vorsorgekonto beträgt bestenfalls weniger als CHF 100'000.
Möglichkeiten der Steueroptimierung bleiben bestehen
Trotz der Reform bleiben gewisse Steueroptimierungsmöglichkeiten weiterhin möglich. Die Staffelung von Bezügen über mehrere Jahre kann dazu beitragen, die Steuerlast zu reduzieren. Zudem bleiben Einzahlungen in die 2. Säule und in die Säule 3a steuerlich abzugsfähig, was weiterhin eine attraktive Möglichkeit zur Steuerplanung darstellt.
Fazit
Auch wenn die geplanten Anpassungen bei der Besteuerung von Vorsorgekapitalien noch nicht endgültig beschlossen sind, lohnt es sich, frühzeitig steuerlich zu planen und entsprechende Massnahmen vorzubereiten.
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