Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen. Dabei kann zwischen «MWST-Abrechnung easy» und «MWST-Abrechnung pro» gewählt werden. Nun hat die ESTV bekannt gegeben, dass sie bei ihren Services im ePortal zukünftige Sicherheitsanforderungen umsetzt und daher «MWST-Abrechnung easy» ab Mai 2026 nicht mehr anbietet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die MWST-Abrechnung ausschliesslich über den Service «MWST-Abrechnung pro».
Das Login ins ePortal erfolgte bisher mittels CH-Login. Dieses wird schrittweise durch AGOV1, das neue Behörden-Login der Schweiz, abgelöst. Ab dem 31. Oktober 2026 wird das Registrieren und Anmelden über AGOV Pflicht und die CH-Login Option wird Ende 2027 abgeschaltet. Bisherige Logins werden dann automatisch migriert. Neue Registrierungen sind nur noch mit AGOV möglich. Bestehende Userinnen und User können auf AGOV wechseln, indem sie sich im ePortal via AGOV registrieren und anschliessend ihr bestehendes Konto verknüpfen. Alle bisherigen Berechtigungen bleiben erhalten.
AGOV bietet mehr Sicherheit und erlaubt mit einem einzigen Login, auf die Online-Dienste verschiedener Behörden zuzugreifen, sowohl beim Bund als auch in manchen Kantonen und Gemeinden. Hilfestellungen und Anleitungen sind online unter help.eiam.swiss verfügbar.
1 "Authentifizierungsdienst GOVernment"
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
TREUHAND-INFO
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. In unserem Beitrag fokussieren wir auf einen zentralen Aspekt der Reform: die neue Schuldzinsenregelung
mehr
TREUHAND-INFO
Die Verlustverrechnung ist in der Schweiz schon seit längerem bekannt. Der Gesetzgeber erlaubt negative Ergebnisse der Vergangenheit mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Nach einer Verlustperiode verringert dies die Steuerlast in positiven Jahren und beschleunigt die wirtschaftliche Erholung.
mehr