MWST-Abrechnung – Elektronische Einreichung

7. April 2025

Seit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.

Bis und mit 4. Quartal 2024 konnte eine steuerpflichtige Person die Art der Übermittlung der MWST-Abrechnung an die ESTV wählen und sofern keine elektronische Einreichung gewollt war, die MWST-Abrechnung auf Antrag hin auf Papier einreichen.

Diese Möglichkeit gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Eine steuerpflichtige Person ist nun gezwungen, die Deklaration online via ePortal vorzunehmen, entweder als MWST-Abrechnung easy oder als MWST-Abrechnung pro

Die MWST-Abrechnung easy kann mittels einem Gastlogin und einem Abrechnungscode eingereicht werden. Somit kann jede Person, welche im Besitz des Abrechnungscodes ist, die MWST-Abrechnung durchführen.

Für die MWST-Abrechnung pro wird ein ePortal-Login benötigt, dazu muss ein persönliches Benutzerkonto («Account») eröffnet werden.

Gut zu wissen: Sobald ein Unternehmen eine Person bei MWST-Abrechnung pro registriert hat, können keine MWST-Abrechnungen mehr via MWST-Abrechnung easy eingereicht werden. 

Obwohl die MWST-Abrechnung seit Jahren online durchgeführt werden kann, war bisher die elektronische Übermittlung von Dokumenten nicht möglich. So mussten bei der Deklaration eines Meldeverfahrens oder einer Einlageentsteuerung die entsprechenden Unterlagen der ESTV in Papierform per Post zugestellt werden. 

Kürzlich hat die ESTV informiert, dass ab dem 8. März 2025 der Versand per Post entfällt und das Formular zum Meldeverfahren und die Beilagen zur Einlageentsteuerung direkt in der Online-MWST-Abrechnung hochgeladen und eingereicht werden müssen.

Dieser weitere Schritt in Richtung Digitalisierung ist sehr zu begrüssen und es bleibt nun nur noch zu hoffen, dass die Upload-Kapazitäten gross genug sind, um tatsächlich auch alle Unterlagen – welche sehr umfangreich ausfallen können – übermitteln zu können.

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