EU-Tücken: E-Rechnung

23. September 2025

E-Rechnung

Umgangssprachlich wird unter einer E-Rechnung ein Rechnungsdokument verstanden, das nicht in Papierform ausgestellt, sondern elektronisch versendet wird. Die Anforderungen an E-Rechnungen in der EU werden grundsätzlich den Vorgaben der EU (CEN-Norm 16931) entsprechen müssen. 

Auf den ersten Blick scheinen die aktuellen Entwicklungen zur E-Rechnung in der EU die Schweizer Unternehmen noch nicht zu tangieren. Die E-Rechnung wird innerhalb der EU nicht einheitlich eingeführt. Es sind die einzelnen Mitgliedstaaten, die dafür in der Verantwortung stehen. Dies führt im Ergebnis zu unterschiedlichen Rechnungsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Selbst in Deutschland, wo die E-Rechnung auf den 1. Januar 2025 eingeführt wurde, finden die Vorschriften nur für Umsätze aus steuerpflichtigen Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen Anwendung. 

Aber Achtung, bereits das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Betriebsstätte ist für die Ansässigkeit ausreichend. Eine deutsche Umsatzsteuerregistrierung allein führt dagegen zu keiner Verpflichtung für Schweizer Unternehmen zur Teilnahme am E-Rechnungsverkehr.

Für Schweizer Unternehmen mit einer umsatzsteuerlichen Betriebsstätte in Deutschland bedeutet dies eine Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2028. Bis zu diesem Zeitpunkt können, mit gewissen Einschränkungen, weiterhin Rechnungen in Papierform oder in anderen elektronischen Formaten ausgestellt werden.

Jedoch müssen Schweizer Unternehmen mit umsatzsteuerlicher Betriebsstätte seit dem 1. Januar 2025 zwingend dazu in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Diese Problematik bei der Verarbeitung von Rechnungen in elektronischer Form ist an sich nicht neu und in der Schweiz beispielsweise bereits von Dateien im XML-Format bekannt. Wie bei Originaldokumenten im XML-Format werden auch bei der E-Rechnung die Daten im Originalformat massgeblich sein für den Nachweis der umsatzsteuerlichen Behandlung.

Fazit
Schweizer Unternehmungen ohne EU-Betriebsstätte haben noch etwas Zeit mit der Suche nach einem EU-kompatiblen Rechnungsstellungssystem, aber es empfiehlt sich, die Sache nicht auf die lange Bank zu schieben.

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