Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrMit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses per 1. Januar 2025 wurden auch die Vorschriften bezüglich des Verzichts auf eine Revisionsstelle (sogenanntes Opting-out) verschärft.
Die bisherigen Bestimmungen für ein Opting-out, nämlich weniger als zehn Vollzeitstellen und die Zustimmung sämtlicher Aktionäre, bleiben bestehend. Neu hinzugekommen sind folgende Einschränkungen:
Nach wie vor gültig ist aufgrund der Botschaft des Bundesrates bzw. der Praxismitteilung des Eidg. Amtes für das Handelsregister (Praxismitteilung EHRA 2/24) vom 11. Oktober 2024, dass das Opting-out im Zeitpunkt der Gründung eingetragen wird.
Die Klein & Schnell AG möchte künftig auf eine Revisionsstelle verzichten. Das optimale Vorgehen gestaltet sich wie folgt:
Die Small & Slow AG möchte künftig auch auf eine Revisionsstelle verzichten. Das Vorgehen gestaltet sich hier leider wie folgt:
Wird das Opting-out bereits bei der Gründung eingetragen, wird der Handelsregistereintrag unter Bemerkungen wie folgt ergänzt: «Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet.» Im Falle eines nachträglichen Opting-out wird aufgrund der neuen zeitlichen Komponente der Handelsregistereintrag wie folgt ergänzt: «Die Gesellschaft verzichtet ab dem Geschäftsjahr, das am DATUM beginnt, auf eine eingeschränkte Revision.»
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mehrÜbernahm ein nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnendes Unternehmen ein (Teil)Vermögen eines nach der effektiven Methode abrechnenden Unternehmens, so erfolgte bisher eine sogenannte «steuerneutrale Übertragung». Nach dem seit 1.1.2025 gültigen MWSTG können sich nun jedoch bei der Übernahme im Me …
mehrSeit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.
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