Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
Zu Jahresbeginn haben die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV und die Schweizerische Steuerkonferenz SSK die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. Rentenbescheinigung» und die Fragen und Antworten zum Lohnausweis «FAQ» aktualisiert, gütig ab 1. Januar 2024. Die Anpassungen sind mehrheitlich formeller Natur.
Beim Privatanteil Geschäftsfahrzeug wurde die Formulierung zeitgemäss von Benzin- auf Energiekosten ausgeweitet, die Erläuterungen zu den Spesenvergütungen strukturiert und somit lesbarer gemacht und bei der Deklaration von Erwerbsersatzleistungen dem Wortlaut der FAQ angepasst. Der Fragen- und Antwortkatalog enthält neu Ausführungen zu Lohnzahlungen in Kryptowährungen, die Regelung entspricht den bisherigen Erläuterungen zu Fremdwährungszahlungen. Die publizierten Änderungen gelten bereits für das Erstellen der Lohnausweise 2023.
Die Von Graffenried AG Treuhand bietet umfassende und kompetente Dienstleistungen im Bereich der Lohnverarbeitung und Saläradministration an (u.a. Führen der Lohnbuchhaltung, Deklaration von Sozialversicherungen, Ausfertigung des Lohnausweises, Unterstützung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, Ausarbeitung von Spesenreglementen). Wir legen dabei grossen Wert auf termingerechte, sichere und diskrete Verarbeitung der Lohndaten mit funktionierender Stellvertretung und grosser Flexibilität durch individuelle Lösungen. Umfassende Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unter Saläradministration.
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
TREUHAND-INFO
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. In unserem Beitrag fokussieren wir auf einen zentralen Aspekt der Reform: die neue Schuldzinsenregelung
mehr
TREUHAND-INFO
Die Verlustverrechnung ist in der Schweiz schon seit längerem bekannt. Der Gesetzgeber erlaubt negative Ergebnisse der Vergangenheit mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Nach einer Verlustperiode verringert dies die Steuerlast in positiven Jahren und beschleunigt die wirtschaftliche Erholung.
mehr