Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
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Mit der Aktienrechtsreform mussten auch einige Artikel im Rechnungslegungsrecht angepasst werden. Als wichtigste Anpassung gilt sicherlich der neue Art. 960f OR, welcher den Zwischenabschluss gesetzlich verankert. Der Zwischenabschluss oder eine Zwischenbilanz wurde schon bisher in verschiedenen Normen verlangt (z.B. Art. 725 ff. OR, Fusionsgesetz etc.) und erlangt mit der Zwischendividende zusätzliche Bedeutung. Bei den anderen Anpassungen handelt es sich jedoch meist um Präzisierungen.

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Mit der rasanten Zunahme von neuen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Immobilien nimmt auch die Anzahl der sogenannten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) zu. Was ein ZEV mit der MWST zu tun hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Im letzten Newsletter haben wir Ihnen die relevante Rechtsprechung zur Behandlung von den Anteilseignern zur Verfügung stehenden Ferienliegenschaften, die in Unternehmen gehalten werden, in drei Fällen dargelegt.
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