Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
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Mit der Aktienrechtsreform mussten auch einige Artikel im Rechnungslegungsrecht angepasst werden. Als wichtigste Anpassung gilt sicherlich der neue Art. 960f OR, welcher den Zwischenabschluss gesetzlich verankert. Der Zwischenabschluss oder eine Zwischenbilanz wurde schon bisher in verschiedenen Normen verlangt (z.B. Art. 725 ff. OR, Fusionsgesetz etc.) und erlangt mit der Zwischendividende zusätzliche Bedeutung. Bei den anderen Anpassungen handelt es sich jedoch meist um Präzisierungen.

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In den letzten Jahren sind diverse Urteile des Bundesgerichts im Zusammenhang mit von Unternehmen gehaltenen Ferienliegenschaften ergangen, die den Anteilseignern zur Verfügung stehen. Wie sind solche Liegenschaften mehrwertsteuerlich zu behandeln?
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Die ESTV hat mit Publikation vom 26. Mai 2026 ihre Praxis betreffend der Steuerausnahme nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG für Mitgliederbeiträge geändert.
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