Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrSeit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die Mehrwertsteuer elektronisch via
ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV abrechnen. Dabei konnte bisher zwischen «MWST-Abrechnung easy» und «MWST-Abrechnung pro» gewählt werden. Ab Mai 2026 wird die «easy»-Version eingestellt und eine Online-Registration ist zwingend notwendig.
Ab dem 31. Oktober 2026 wird das Registrieren und Anmelden im ePortal zudem nur noch mit dem neuen Behörden-Login der Schweiz AGOV1) möglich sein. MWST-Pflichtige, welche heute die Anmeldung mit CH-Login nutzen, werden auf den 31. Oktober 2026 automatisch auf das neue, sichere und behördeneinheitliche Verfahren migriert.
Die ESTV stellt zudem auf ihrer Website2) eine neue Übersicht aller MWST-Formulare zur Verfügung. Die Liste zeigt auf, welche Formulare in welcher Form (Online und/oder Papier) eingereicht werden können bzw. müssen.
1) Authentifizierungsdienst GOVernment
2) https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-formulare.html
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MWST-INFO
Mit der rasanten Zunahme von neuen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Immobilien nimmt auch die Anzahl der sogenannten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) zu. Was ein ZEV mit der MWST zu tun hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
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MWST-INFO
Im letzten Newsletter haben wir Ihnen die relevante Rechtsprechung zur Behandlung von den Anteilseignern zur Verfügung stehenden Ferienliegenschaften, die in Unternehmen gehalten werden, in drei Fällen dargelegt.
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