Weihnachtsgeschenke der Behörden – gelebte Zuneigung zum Steuerzahler

27. Januar 2026

Das Jahr 2025 ist passé. Die meisten schauen vorwärts, schmieden Pläne und haben Vorsätze (die nicht selten nach wenigen Wochen erste Risse erhalten). Wir gehen es etwas anders an: Wir schauen in tiefer Dankbarkeit zurück, denn wir wurden von unseren Behörden zu Weihnachten gleich mehrfach bedacht.

Nein, wir meinen nicht dieses herzige Bild, mit dem sich die ESTV in die Festtage verabschiedet hat.

Angesichts der Fülle der Weihnachtsgeschenke, die uns bis heute zugedacht wurden, fällt der Einstieg schwer. Begonnen hat die «Gschenkliflut» im Dezember 2022. 

Unser fast 80-jähriger Mandant, ein über Jahrzehnte sehr erfolgreicher Mediziner, betrieb während einigen Jahren über eine Aktiengesellschaft Handel mit Liebhaberfahrzeugen. Wirtschaftlich erfolgreich war er damit allerdings nicht. Es resultierten praktisch nur Verluste. Am 15. Dezember 2020 kündigte die ESTV eine MWST-Kontrolle über die Steuerperioden 2015-2019 an. 

Am 13. Dezember 2022 (zwei Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist) erhielt die Gesellschaft dann die Einschätzungsmitteilung, mit der zunächst eine Steuernachforderung über CHF 450'000 geltend gemacht wurde. 

Eine solche Einschätzungsmitteilung in der Vorweihnachtszeit: Mehr Besinnlichkeit geht fast nicht. 

Unter anderem geht die ESTV davon aus, dass die Gesellschaft primär dazu diente, die Fahrzeuge dem Aktionär für private Zwecke zur Verfügung zu halten. Entsprechend rechnete sie geldwerte Leistungen auf, die den wesentlichen Teil der Steuerforderung ausmachen. Vom Treuhänder wurden wir im Frühjahr 2023 beigezogen und haben im Mai 2023 eine umfassende Stellungnahme zur Einschätzungsmitteilung abgegeben. 

Am 11. Dezember 2024 (zwei Tage vor Ablauf der neuen Verjährungsfrist) – es weihnachtete schon wieder sehr – erliess die ESTV dann eine 47-seitige Verfügung und beglückte uns mit zahllosen Verweisen auf die Rechtsprechung, um die aufgerechneten geldwerten Leistungen zu begründen. Statt Jassen in den Skiferien, hiess es nun: 47 Seiten studieren und innert 30 Tagen die Einspracheschrift auszuarbeiten. Wir haben in der Einsprache unser Befremden über das Vorgehen der ESTV kundgetan. Insbesondere aufgrund der massiven Unterschiede bei den Fristen (ESTV: 2 Jahre vs. Steuerpflichtige: 30 Tage) empfinden wir es als unfair und unangebracht, sich für 47 Seiten eineinhalb Jahre Zeit zu nehmen und diese erst kurz vor Weihnachten zuzustellen. Die Freude auf Weihnachten wird auf diese Weise arg getrübt. Muss das sein?

Unsere Einsprache reichten wir im Januar 2025 fristgerecht ein. 

Am 18. Dezember 2025 – Sie ahnen es schon – trudelt ein neuerliches Weihnachtsgeschenk in Form eines 48-seitigen Einspracheentscheids ein. Liebgewordene Traditionen soll man offenbar einfach pflegen. Liebe ESTV, auch diese Beschwerdefrist werden wir einhalten. 

Wir möchten uns einfach mal herzlich für die Bürgernähe, die Empathie und die Zuneigung zum Steuerzahler bedanken. So viele (Danaer-)Geschenke! Womit haben wir das verdient?

Nachdem uns die ESTV wiederholt viel Weihnachtsfreude bereitet hat, wollte auch das BAZG nicht hintenanstehen: 

Am 3. Oktober 2024 erliess das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zu einem Fall, bei dem die Zolltarifeinreihung von Fleisch strittig war. Die vom BAZG vertretene Auffassung hätte zu ca. CHF 12'000 mehr Zollabgaben geführt. Im Wesentlichen befand das Urteil, dass die Tariflage unklar sei und dass nur der Beizug von Fachleuten Klärung bringen könnte. Es wies den Sachverhalt zur Neubeurteilung zurück ans BAZG.

Am 12. Dezember 2025 beglückte uns das BAZG mit der Ankündigung einer Abgabennachforderung in Höhe von ca. CHF 12'000. Auf den vom Bundesverwaltungsgericht angeordneten Beizug von Fachleuten wurde verzichtet. Braucht es nicht! 

14 Monate, um eine Forderung wieder zu erheben, die wir vor Gericht schon erfolgreich bestritten hatten. Danke, liebes BAZG. Wir freuen uns sehr.

Wir blicken schon mit viel Vorfreude in Richtung Weihnachten 2026. Dass wir wieder beschenkt werden, ist klar und überrascht uns nicht mehr. Nur beim Inhalt der Geschenke sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Wir sind schon zum Zerreissen gespannt.

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