Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
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Seit dem 1. Juli 2020 müssen Unternehmen, welche am Anfang des Geschäftsjahres mehr als 100 Angestellte (Köpfe und nicht 100 Vollzeitstellen) haben, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Ein Bericht des Bundesamts für Justiz (BJ) im März 2025 zeigte auf, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG) nicht erfüllen.
Unternehmen mit mehr als 100 Angestellte, welche noch nie eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben, müssen dies umgehend nachholen. Unternehmen knapp unter 100 Angestellte müssen jährlich überprüfen, ob sie die Schwelle übersteigen. Wird am 1. Januar des Jahres die Schwelle von 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überschritten, muss gemäss Art. 13a GlG für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden.
Die Lohngleichheitsanalyse ist gemäss Art. 13d ff GlG von einer unabhängigen Stelle zu überprüfen, bspw. die Revisionsstelle. Diese prüft, ob die Lohngleichheitsanalyse korrekt durchgeführt wurde und erstattet innerhalb eines Jahres nach der Durchführung der Lohngleichheitsanalyse zuhanden der Leitung des geprüften Unternehmens Bericht über die Durchführung der Analyse.
Die Von Graffenried AG Treuhand verfügt über die notwendigen Kompetenzen und Zulassungen, um die Resultate der Lohngleichheitsanalyse zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.
Die Arbeitgeber informieren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis spätestens ein Jahr nach Abschluss der Überprüfung schriftlich über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse (Art. 13g GlG).
Ist die Lohngleichheit eingehalten, entfallen weitere Analysen (Art. 13a Abs. 3 GlG). Ist die Lohngleichheit nicht eingehalten, muss die Lohngleichheitsanalyse alle vier Jahre wiederholt werden.
Freiwillige Anwendung
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind zur Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Eine freiwillige Anwendung und Überprüfung ist jedoch für alle Unternehmen möglich. Mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes Logib (https://www.logib.admin.ch) können Sie eine Analyse der Lohngleichheit von Frauen und Männern für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation durchführen. Seit Mitte 2023 können mit Logib Modul 2 auch kleinere Unternehmen eine entsprechende Analyse durchführen. Logib Modul 1 ist technisch für Unternehmungen mit 50 und mehr Mitarbeitenden vorgesehen. Eine Überprüfung der Lohngerechtigkeit mit einer anerkannten Methode kann aus verschiedensten Gründen schon mit weniger als 100 Mitarbeitenden sinnvoll sein. Beispielsweise positioniert man sich als moderner, aufgeschlossener Arbeitgeber und vertrauenswürdiger Geschäftspartner oder schafft sich einen emotionalen Wettbewerbsvorteil bei der Personalrekrutierung.
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Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
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Kleinsendungen sind für die Behörden zur echten Herausforderung geworden. Zum einen sind die gesetzlichen Bestimmungen auch für Kleinsendungen anzuwenden, zum anderen bewirkt ein gesetzeskonformer Vollzug geltender Bestimmungen einen oft unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand.
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