Automatischer Informationsaustausch (AIA) ab 2026 auch für Kryptowerte

13. April 2026

Der internationale automatische Informationsaustausch (AIA) gilt ab 2026 auch für Kryptowerte

Die globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) soll die Steuertransparenz erhöhen und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern. Aufgrund dieses Standards tauschen Staaten, welche untereinander den AIA vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Finanzkonten aus. Die Schweiz sowie über 100 Staaten, darunter auch alle wichtigen Finanzzentren, wenden diesen Standard an. 

Die rechtlichen Grundlagen für den AIA sind seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Mutmasslich haben diese Standards ihr Ziel zur Minimierung der Steuerhinterziehung zumindest teilweise erfüllt. So scheinen jedenfalls die Zahlen zu sprechen. Die straflosen Selbstanzeigen von rund 6'000 bis 7'000 in den Jahren 2014 bis 2016, erhöhten sich sprunghaft auf rund 13'000 im Jahr 2017 bzw. rund 22'000 im Jahr 2018 und fast 30'000 im Jahr 2019 (Quelle: ESTV). Seither lässt sich wieder ein abnehmender Trend feststellen (2020: 16'536; 2021: 14'768; 2022: 8'575; 2023: 6'794; 2024: 4'843). Die aufgrund dieser Steueramnestie offengelegten Vermögen bewegen sich jährlich in Milliardenhöhe. 

Eine wesentliche Lücke im AIA entwickelte sich in den letzten Jahren mit dem Boom von Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ethereum, Tether etc.) und andere Security Token (digitale Wertpapiere). Laut einer repräsentativen Studie der Hochschule Luzern und von PostFinance aus dem Sommer 2024 halten 11% der Schweizer Bevölkerung Kryptowährungen in ihren Portfolios, Tendenz steigend. Bis dato unterstehen Kryptowerte keinem automatischen Informationsaustausch. Über die weltweite Steuerhinterziehung in diesem Bereich lässt sich daher nur spekulieren. 

In der Herbstsession 2025 haben beide eidgenössischen Räte den Anpassungen und Erweiterungen des AIA-Gesetzes und der Verordnung auf Kryptowerte zugestimmt. Inkrafttreten des sogenannten Crypto-AIA war der 1. Januar 2026. Erster Datenaustausch mit den 74 Partnerländern erfolgt ab 1. Januar 2027.

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