Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Stufe Bund

07.12.2021

Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern des Bundes werden per 1. Januar 2022 vereinheitlicht.

Die Zinssätze werden neu einheitlich in der Verordnung des Eidg. Finanzdepartement (EFD) geregelt. Die Vereinheitlichung erfüllt die Motion Jauslin «Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen». Dabei können verschiedene Verordnungen betreffend Verzugs- und Vergütungszins aufgehoben werden, u.a. Verrechnungssteuern, Stempelabgaben, Tabak- und Biersteuer und Automobilsteuer.

Beibehalten wird die Verordnung des EFD über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer, wobei für die Zinssätze auf die Zinssatzverordnung EFD verwiesen wird. Die Zinssätze werden jährlich überprüft.

Ab Kalenderjahr 2022 gelten folgende Zinssätze:

  • Vergütungszins für Rückerstattungen und für den Verzugszins von 4.0% auf sämtlichen vom Bund erhobenen Steuern und Abgaben
  • Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen von 0.0% für die direkte Bundessteuer

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