Neue Wegleitung zum Lohnausweis

07.12.2021

Die Wegleitung zum Lohnausweis wurde aktualisiert und gilt ab 1. Januar 2022

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Handhabung der Geschäftsfahrzeuge (Streichung RZ 70: Deklaration prozentualer Anteil Aussendienst bzw. Erhöhung Privatanteil Geschäftsfahrzeug von 0.8% auf 0.9% pro Monat gemäss RZ 21) und die Thematik Homeoffice. 

Der Hinweis, dass Entschädigungen für die Nutzung eines privaten Arbeitsplatzes steuerbaren Lohn darstellen, wurde gestrichten (RZ 50). Dafür wurde in den RZ 57 und 60 aufgenommen, dass solche Kostenbeteiligungen an einen privaten Arbeitsplatz «übrige Spesen» darstellen. Entsprechend sind diese im Lohnausweis betragsmässig zu deklarieren, unabhängig davon, ob effektive Auslagen oder Pauschalen vergütet werden.

Link zur neuen Wegleitung: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/dbst/formulare/ lohnausweis/la-wegleitung-2022.pdf.download.pdf/LA-Wegleitung-20220101-d.pdf


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