Neuerungen Pensionskassen – in Kürze

07.12.2021

Neue Anlagekategorie „Private Debt und Private Equity“ ab 1. Januar 2022

Der Bundesrat hat an der Sitzung von Mitte November die Schaffung einer neuer Anlagekategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen. Die Artikel 53 und 55 der BVV2 (Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) werden entsprechend angepasst. Er erfüllt damit das Kernanliegen der Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» des ehemaligen Ständerats Konrad Graber. 

Ab dem 1. Januar 2022 können nichtkotierte schweizerische Anlagen, also Private Debt und Private Equity, als zulässige Anlagekategorie geführt werden. Die Schuldner bzw. die Gesellschaften (Zielinvestitionen) müssen ihren Sitz in der Schweiz haben UND in der Schweiz operativ tätig sein. Die Limite am Gesamtvermögen beträgt 5%. Bisher wurden diese Anlagen innerhalb der Kategorie «Alternative Anlagen» mit einer Limite am Gesamtvermögen von 15% geführt.

Diese Anlagekategorie kann auch mit Direktanlagen abgedeckt werden, sofern sie angemessen diversifiziert sind. Handelt es sich um kollektive Anlagen, so muss mehr als die Hälfte des Kapitals dieser kollektiven Anlage in der Schweiz investiert werden.

Wir weisen darauf hin, dass vor der Investition in diese Anlagekategorie vorgängig die Anlagereglemente überprüft und allenfalls angepasst werden müssen. Weiter sind die internen Kontrollen und Überwachungsmechanismen an die neuen Gegebenheiten zu adaptieren.


Verwandte Artikel

02.04.2024

Seminar- und Kursangebote

Mehr lesen

02.04.2024

Offene Stelle

Mehr lesen