Lohngleichheitsanalyse – Frist bis 30. Juni 2021

10.06.2021

Bereits vor rund einem Jahr haben wir im Newsletter über die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse und die notwendigen Schritte informiert. 

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen und Organisationen mit 100 und mehr Mitarbeitenden (unabhängig des Pensums, jedoch ohne Auszubildende).

Was ist zu tun?

  1. Bis spätestens am 30. Juni 2021 muss eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden. Stichtag und Analyse der Daten müssen zwischen dem 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 liegen. Wir empfehlen, das offizielle und kostenlose Tool der Eidgenossenschaft Logib zu verwenden (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib-triage.html).
     
  2. Bis spätestens am 30. Juni 2022 bzw. innerhalb eines Jahres nach Punkt 1 muss das Resultat durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine Arbeitnehmervertretung oder eine Frauenorganisation extern überprüft und bestätigt werden.
     
  3. Bis spätestens am 30. Juni 2023 bzw. innerhalb eines Jahres nach Punkt 2 müssen die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommuniziert werden.
     
  4. Nach 4 Jahren: Wiederholung gemäss Punkt 1 bis 3 sofern die Lohngleichheit bei der ersten Prüfung NICHT eingehalten wurde. Ist die Lohngleichheit eingehalten, entfallen weitere Analysen.
     

Freiwillige Anwendung – Sicherstellung der Lohngleichheit neu auch ab 2 Mitarbeitenden möglich
Eine freiwillige Anwendung ist neu für alle Unternehmen und Organisationen möglich. Bis anhin konnte 
Logib (Modul 1) nur bei mehr als 50 Mitarbeitenden angewendet werden. 

Mittlerweile wurde das Logib Modul 2 entwickelt. Die technische Pilotphase läuft zurzeit und sollte noch im Juni 2021 abgeschlossen werden. Logib Modul 2 eignet sich besonders gut für kleinere Organisationen und Unternehmen mit zwischen 2 und 49 Arbeitnehmenden und führt die Anwendenden in sieben Schritten zur Lohngleichheitsanalyse.

Eine Überprüfung der Lohngerechtigkeit mit einer anerkannten Methode kann aus verschiedensten Gründen sinnvoll sein. Beispielsweise positioniert man sich als moderner, aufgeschlossener Arbeitgeber und vertrauenswürdiger Geschäftspartner oder schafft sich einen emotionalen Wettbewerbsvorteil bei der Personalrekrutierung. Weiter ist zu erwarten, dass bspw. bei öffentlichen Ausschreibungen vermehrt auch ein Nachweis mit Logib Modul 2 oder einer anderen anerkannten Methode von kleineren Unternehmen verlangt wird, da entsprechende Tools verfügbar sind.

Weitere Informationen: 
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib-triage/logib-modul-2.html

Die Von Graffenried AG Treuhand verfügt über die notwendigen Kompetenzen und Zulassungen um die Resultate der Lohngleichheitsanalyse zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten bzw. Sie in einer freiwilligen Analyse zu beraten und zu unterstützen.


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