Hätten Sie es gewusst?

06.05.2021

Ausgangslage:
Der steuerpflichtige Fahrzeughändler Christian Schenk erwirbt einen defekten Occasionswagen mit Jahrgang 1985 (Inverkehrsetzung), zerlegt diesen in Einzelteile und verkauft sowohl die noch brauchbaren Einzelteile als auch den Schrott an einen Abnehmer im Inland. 

Frage:
Besteht auf dem Erwerb des defekten Occasionswagens Anspruch auf den Abzug fiktiver Vorsteuer?

 

 

Lösung:

 
Nein, Christian Schenk hat keinen Anspruch auf den Abzug fiktiver Vorsteuern.

Grundsätzlich kann ein fiktiver Vorsteuerabzug beim Erwerb eines individualisierbaren beweglichen Gegenstandes vorgenommen werden (Art. 28a MWSTG). Dabei ist es unerheblich, für welchen unternehmerischen Zweck er verwendet wird (z.B. Wiederverkauf im Inland, Verkauf ins Ausland, Vermietung, Betriebsfahrzeug oder Zerlegung und Verwendung der Ersatzteile).

Wieso ist hier die Antwort dann trotzdem nein?

Da das Fahrzeug im Jahr 1985 in Verkehr gesetzt wurde, handelt es sich um einen Oldtimer (Art. 48a MWSTV, erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren), folglich ein Sammlerstück, welches der Margenbesteuerung unterliegt, was einen fiktiven Vorsteuerabzug ausschliesst.


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