MWST-Guthaben – Neu Auszahlung innert 30 Tagen

06.05.2021

Aufgrund der Covid-19-Krise bot die ESTV Unterstützungsmassnahmen, indem die Steuerpflichtigen u.a. bei der ESTV ein Gesuch für die vorzeitige Rückerstattung von MWST-Guthaben einreichen konnten. Ab sofort ist ein Gesuch nicht mehr nötig, da die ESTV zukünftig MWST-Guthaben aus MWST-Abrechnungen innert 30 Tagen ausbezahlt.

Eine Steuerschuld ist der ESTV innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode zu bezahlen (Art. 86 Abs. 1 MWSTG). Für die Auszahlung von Steuerguthaben1 wendete die ESTV bisher grundsätzlich ebenfalls die 60 Tage Frist an, da sie bei späterer Rückerstattung gem. Art. 88 Abs. 4 MWSTG zur Bezahlung eines Vergütungszinses verpflichtet ist. 

Als Teil des Corona-Paketes des Bundes konnten seit März 2020 Steuerpflichtige mittels Gesuch eine vorzeitige Auszahlung ihres Steuerguthabens beantragen. Entsprechende Gesuche wurden von der ESTV in der Regel bewilligt (wir haben in unserem MWST-Newsletter Nr. 2020/2 informiert).

In der Schweiz ist im Geschäftsverkehr eine Zahlungsfrist von 30 Tagen üblich, weshalb die ESTV nun entschieden hat, MWST-Guthaben ab sofort neu auch innert 30 Tagen nach Einreichung der MWST-Abrechnung auszubezahlen. Es ist also nicht mehr notwendig, ein Gesuch um vorzeitige Rückzahlung zu stellen.

1 Steuerguthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte Steuer auf dem Umsatz.


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