EU-MWST – Sonderregelung Reiseleistungen 2.0

08.04.2021

Das deutsche Bundesfinanzministerium zieht mit Publikation vom 29. März 2021 die Notbremse, nachdem die Absicht die Besteuerung von Reiseleistungen rückwirkend zu ändern Entrüstungsstürme ausgelöst hat. Aktuell soll die Besteuerung der Reiseleistungen für Reiseunternehmen mit Sitz ausserhalb der EU um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden.

Wie in unserem MWST-INFO 2021/02 vom März dieses Jahres informiert, hat Deutschland die Besteuerung von Reiseleistungen von Reiseunternehmen mit Sitz ausserhalb der EU geändert. Dadurch wurden viele Schweizer Reiseunternehmen sofort in Deutschland steuerpflichtig, was eine Registrierung in aller Eile erforderte. Nun soll diese neue Regelung erst ab dem Jahr 2022 gelten. Dann werden die mit deutschen Leistungen erwirtschafteten Umsätze der deutschen Mehrwertsteuer unterliegen und nicht wie in der Vergangenheit nur die Marge. Einen kleinen Trost gibt es für die Reiseunternehmen: von den Einkaufsrechnungen kann dafür die Vorsteuer geltend gemacht werden.

Fazit
Durch die Verschiebung werden Schweizer Reiseveranstalter, die Leistungen in Deutschland anbieten, erst auf den 1. Januar 2022 in Deutschland MWST-pflichtig. Die Reiseverbände hoffen nun, dass auch Kroatien, welches die gleiche Regelung eingeführt hat, die Pflicht zur Registrierung verschiebt. 


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