Lohnausweis – Neues Formular ab 2021

09.02.2021

Nach rund 13 Jahren seit der Einführung der anonymen 13-stelligen AHV-Nr. und der Möglichkeit, dass die „alte“ AHV-Nr. weiterhin verwendet werden konnte, wurde das Formular Lohnausweis nun angepasst.

Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Arbeitnehmenden die erbrachten Leistungen mit dem Formular Lohnausweis bzw. Rentenbescheinigung zu bestätigen. Dieses zu verwendende Formular wurde nun minim angepasst. Im Feld AHV-Nr. ist nur noch die „neue“ anonymisierte 13-stellige AHV-Nr.1, welche im Jahr 2007 eingeführt wurde, einzusetzen (die „alte“ AHV-Nr. ist nicht mehr zu verwenden). Dafür kann in einem neuen Feld das Geburtsdatum des Arbeitnehmenden angegeben werden – was natürlich die Deklaration der 13-stelligen AHV-Nummer nicht ersetzt. Bei Rentenbescheinigungen hingegen ist auch nur die Verwendung des Geburtsdatums möglich2.

Die Arbeitgebenden können bereits für die Erstellung der Lohnausweise des Jahres 2020 das neue Formular benutzen, die Pflicht der Verwendung ist jedoch erst ab dem Jahr 2021 gegeben.

Link: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/ direkte-bundessteuer/dienstleistungen/ formulare/lohnausweis.html#-530471090

Ab dem Jahr 2021 gültiges Formular:

Bis zum Jahr 2020 gültiges Formular:

1 Die 13-stellige AHV-Nummer ist völlig anonym, zufällig generiert und nicht sprechend. Sie wird einmalig vergeben und bleibt ein Leben lang unverändert
2 Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises und der Rentenbescheinigung Randziffer 6


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