Lohngleichheitsanalyse – Neue Pflichten ab dem 1. Juli 2020

07.07.2020

Das Parlament hat am 14. Dezember 2018 ein Anpassung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) verabschiedet. Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden (unabhängig des Pensums, jedoch ohne Auszubildende) sind neu zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Bestimmungen sind am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. 

Was ist zu tun?

  1. Bis spätestens am 30. Juni 2021 muss eine Lohngleichheitsanalyse nach einer anerkannten und wissenschaftlichen Methode durchgeführt werden. Stichtag und Analyse der Daten müssen zwischen dem 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 liegen.

    Wir empfehlen, das offizielle und kostenlose Tool der Eidgenossenschaft Logib (www.logib.ch) zu verwenden. Das Standard-Analyse-Tool Logib ist geeignet für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden.
     
  2. Bis spätestens am 30. Juni 2022 bzw. innerhalb eines Jahres nach Punkt 1 muss das Resultat durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine Arbeitnehmervertretung oder eine Frauenorganisation extern überprüft und bestätigt werden. 

    Die Von Graffenried AG Treuhand verfügt über die notwendigen Kompetenzen und Zulassungen um die Resultate der Lohngleichheitsanalyse zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. 
     
  3. Bis spätestens am 30. Juni 2023 bzw. innerhalb eines Jahres nach Punkt 2 müssen die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommuniziert werden. 
     
  4. Nach 4 Jahren: Wiederholung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Punkt 1 bis 3 sofern die Lohngleichheit bei der ersten Prüfung NICHT eingehalten wurde. Ist die Lohngleichheit eingehalten, entfallen weitere Analysen.

Freiwillige Anwendung
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind zur Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Eine freiwillige Anwendung und Überprüfung ist jedoch für alle Unternehmen möglich, wobei für die Verwendung von Logib das Unternehmen über mindestens 50 Mitarbeitende verfügen sollte. Eine Überprüfung der Lohngerechtigkeit mit einer anerkannten Methode kann aus verschiedensten Gründen schon mit weniger als 100 Mitarbeitenden sinnvoll sein. Beispielsweise positioniert man sich als moderner, aufgeschlossener Arbeitgeber und vertrauenswürdiger Geschäftspartner oder schafft sich einen emotionalen Wettbewerbsvorteil bei der Personalrekrutierung.


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