Hätten Sie es gewusst?
12.03.2024
Ausgangslage:
Die nicht mehrwertsteuerpflichtige Hundezüchterin Aurelia Cachorro aus Ilanz (CH) hat Nachwuchs. Die Protect-it AG (mehrwertsteuerpflichtig) aus Chur (CH) ist bereits seit längerem auf der Suche nach einem weiteren Schutzhund für die Patrouille. Zum Glück der Protect-it AG sind noch nicht alle Welpen vergeben und sie können einen erwerben. Aurelia Cachorro stellt der Protect-it AG eine Rechnung ohne MWST.
Frage:
Hat die Protect-it AG auf ihrem Einkauf ein Vorsteuerabzugsrecht?
Lösung:
Ja. Die Protect-it AG darf einen Vorsteuerabzug vornehmen.
Die Protect-it AG erhält von Aurelia Cachorro eine Rechnung ohne MWST. Folglich kann sie keinen Vorsteuerabzug nach Art. 28 Abs. 1 Bst. a MWSTG vornehmen, da ihr keine Inlandsteuer in Rechnung gestellt wurde.
Da es sich beim Hund jedoch um einen beweglichen Gegenstand handelt und dieser individualisierbar (einzigartig) ist, kann die Protect-it AG einen fiktiven Vorsteuerabzug vornehmen. Der von ihr bezahlte Betrag versteht sich dabei als inkl. MWST.