Aktualisierte Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises

20.02.2024

Zu Jahresbeginn haben die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV und die Schweizerische Steuerkonferenz SSK die «Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. Rentenbescheinigung» und die Fragen und Antworten zum Lohnausweis «FAQ» aktualisiert, gütig ab 1. Januar 2024. Die Anpassungen sind mehrheitlich formeller Natur.

Beim Privatanteil Geschäftsfahrzeug wurde die Formulierung zeitgemäss von Benzin- auf Energiekosten ausgeweitet, die Erläuterungen zu den Spesenvergütungen strukturiert und somit lesbarer gemacht und bei der Deklaration von Erwerbsersatzleistungen dem Wortlaut der FAQ angepasst. Der Fragen- und Antwortkatalog enthält neu Ausführungen zu Lohnzahlungen in Kryptowährungen, die Regelung entspricht den bisherigen Erläuterungen zu Fremdwährungszahlungen. Die publizierten Änderungen gelten bereits für das Erstellen der Lohnausweise 2023.

Die Von Graffenried AG Treuhand bietet umfassende und kompetente Dienstleistungen im Bereich der Lohnverarbeitung und Saläradministration an (u.a. Führen der Lohnbuchhaltung, Deklaration von Sozialversicherungen, Ausfertigung des Lohnausweises, Unterstützung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, Ausarbeitung von Spesenreglementen). Wir legen dabei grossen Wert auf termingerechte, sichere und diskrete Verarbeitung der Lohndaten mit funktionierender Stellvertretung und grosser Flexibilität durch individuelle Lösungen. Umfassende Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unter Saläradministration.
 


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