Hätten Sie es gewusst?

30.08.2023

Ausgangslage:

Tanja Mossa aus Villnachern (CH) betreibt seit Jahren die wenig erfolgreiche WeDance GmbH, mit welcher sie seit dem Jahr 4 bei der ESTV als Steuerpflichtige registriert ist. Am 25.02.2022 erstellt sie den Jahresabschluss des Jahres 2021 und stellt fest, dass die WeDance GmbH so stark überschuldet ist, dass sie am 27.02.2022 die Bilanz beim Richter deponiert, welcher daraufhin am 28.02.2022 den Konkurs eröffnet. Die Liquidation der WeDance GmbH zieht sich in die Länge und kann am 26.08.2023 abgeschlossen werden. Vom 27.02.2022 bis zum 26.08.2023 werden keine Einnahmen mehr erzielt.

Frage:

Per wann (Stichtag) wird die ESTV die WeDance GmbH als Steuerpflichtige löschen?

 

 

Lösung:

 

Die ESTV wird die WeDance GmbH per 26.08.2023 aus dem Register der Steuerpflichtigen löschen.

Die WeDance GmbH kann sich nicht bei der ESTV abmelden, solange die Liquidation nicht beendet ist. Folglich ist eine Löschung aus dem Register der Steuerpflichtigen frühstens per 26.08.2023 möglich (MWSTG Art. 14 Abs. 2 Bst. a i.V.m. Art. 66 Abs. 2).

Zusatzinfo:
Können während einem Konkursverfahren nicht sämtliche Gläubiger befriedigt werden, so erstellt das Konkursamt einen Plan für die Rangordnung der Gläubiger (Kollokationsplan, Art. 146 SchKG) um zu klären, wer «zuerst» entschädigt wird.

Gewisse Forderungen sind gegenüber anderen auf Grund ihrer Eigenschaft und ihres Zeitraums privilegiert (Art. 219 SchKG). Dabei gibt es eine Rangordnung der Gläubiger, welche in sogenannte Klassen unterteilt sind.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Klassen (nicht abschliessende Aufzählung):

1. Klasse

  • die Löhne der letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung
  • die Beiträge an die berufliche Vorsorge
  • die Alimente der letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung oder Einreichung des Fortsetzungsbegehrens
     

2. Klasse

  • die Beitragsforderungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung, der Erwerbsersatzversicherung, der Arbeitslosenversicherung
  • die Prämien- und Kostenbeitragsforderungen der Krankenversicherung
  • die Beiträge an die Familienausgleichskasse
     

3. Klasse

Alle anderen Forderungen besitzen kein Privileg. Sie werden in der dritten Klasse kolloziert.
 

Die Forderungen der ESTV gegenüber der WeDance GmbH wird in der 3. Klasse platziert. Die ESTV erhält somit erst eine Entschädigung aus der Konkursdividende, wenn die Gläubiger der 1. und 2. Klasse befriedigt wurden.

Sie muss folglich, wie alle anderen Gläubiger, auf die Bezahlung ihrer Forderungen warten.
 


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