Hätten Sie es gewusst?

14.06.2023

Ausgangslage:

Die Native AG mit Sitz in Brig vertreibt seit einigen Jahren Kleider, welche in Burma nachhaltig hergestellt und danach von dort direkt in die ganze Welt verkauft und versandt werden.

Sie erzielte im abgelaufenen Kalenderjahr folgende Umsätze umgerechnet in CHF:

Lieferungen…
an Unternehmen mit Sitz im Ausland:   420’600
an Privatpersonen mit Sitz im Ausland:   19’700
an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz:   239’010
an Privatpersonen mit Sitz in der Schweiz:   36’090

Frage:

Ist die Native AG in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig?

 

 

 

Lösung:

 


Ja, die Native AG ist in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.

Obwohl die Native AG nur Leistungen im Ausland erbringt, hat sie durch ihren Sitz im Inland eine «Berührung» mit der Schweiz (Art. 10 Abs. 1 Bst. b MWSTG). Der weltweite Umsatz beträgt über CHF 100'000, weshalb sie den nach Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG für die obligatorische Steuerpflicht massgebenden Umsatz erreicht hat.

Es handelt sich bei den Erträgen jedoch wie erwähnt um Leistungen im Ausland (Ort ist Burma, Art. 7 Abs. 1 Bst. b MWSTG), welche zwar in der MWST-Abrechnung deklariert werden müssen, jedoch nicht versteuert werden müssen. Die in diesem Zusammenhang angefallenen Vorsteuern können geltend gemacht werden.
 


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