Hätten Sie es gewusst?
27.05.2020
Ausgangslage:
Die Schlau AG erwirbt 15% der Aktien der Günstig AG. Nach einiger Zeit schüttet die Günstig AG eine Dividende aus.
Frage:
Wie werden diese Dividendeneinnahmen bei der Schlau AG mehrwertsteuerlich behandelt?
Lösung:
Die Dividendeneinnahmen unterliegen nicht der Steuer und haben weder eine Vorsteuerkorrektur, noch eine -kürzung als Folge.
Gewinnausschüttungen ist mangels Leistung kein Entgelt (Art. 18 Abs. 2 Bst. f MWSTG) und führen weder zu einer Vorsteuerkorrektur gem. Art. 29 Abs. 1 MWSTG noch zu einer Vorsteuerkürzung gem. Art. 33 MWSTG. Der Besitzanteil – vorliegend 15% – ist dabei unerheblich.