Hätten Sie es gewusst?

27.05.2020

Ausgangslage:
Die Schlau AG erwirbt 15% der Aktien der Günstig AG. Nach einiger Zeit schüttet die Günstig AG eine Dividende aus.

Frage:
Wie werden diese Dividendeneinnahmen bei der Schlau AG mehrwertsteuerlich behandelt?

 

Lösung:

Die Dividendeneinnahmen unterliegen nicht der Steuer und haben weder eine Vorsteuerkorrektur, noch eine -kürzung als Folge.

Gewinnausschüttungen ist mangels Leistung kein Entgelt (Art. 18 Abs. 2 Bst. f MWSTG) und führen weder zu einer Vorsteuerkorrektur gem. Art. 29 Abs. 1 MWSTG noch zu einer Vorsteuerkürzung gem. Art. 33 MWSTG. Der Besitzanteil – vorliegend 15% – ist dabei unerheblich.


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