Einzahlung Säule 3a

27.02.2023

Wieso Sie schon jetzt mit dem Einzahlen in die Säule 3a beginnen sollten.

Bei vielen Säule 3a-Lösungen kann der Zeitpunkt zum Einzahlen in die Säule 3a frei gewählt werden. Nicht selten wird dies erst auf den «letzten Drücker» Ende des Jahres erledigt. Dies birgt zwei Risiken:

  1. Wenn Sie Ihre Säule 3a in Wertschriften anlegen, besteht das Risiko, dass die Einzahlung des gesamten Betrags zu einem einzigen Zeitpunkt in einer ungünstigen Marktlage erfolgt. Um die Schwankungen der Börsenkurse abzufedern, ist eine über das Jahr verteilte Investition empfehlenswert. Beginnen Sie deshalb frühzeitig mit Ihren Einzahlungen in die Säule 3a.
     
  2. Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass ein Säule 3a-Beitrag steuerlich erst dann abzugsfähig ist, wenn die Einzahlung auf dem individuellen Vorsorgekonto gutgeschrieben wird (BGer 2C_259/2022 vom 7. Dezember 2022). Ihre Säule 3a-Beiträge müssen somit spätestens bis zum 31. Dezember 2023 auf Ihrem Säule 3a-Konto gutgeschrieben werden, damit Sie den Abzug in der Steuererklärung 2023 geltend machen können. Bei einer Einzahlung Ende Dezember besteht die Gefahr, dass die Gutschrift auf Ihrem Konto erst im neuen Jahr erfolgt. Zudem kann es vereinzelt vorkommen, dass die Einzahlung auf einem falschen Konto landet und das Beheben dieses Fehlers nicht mehr rechtzeitig möglich ist. In diesen Fällen kann der Abzug im Steuerjahr 2023 nicht geltend gemacht werden. Warten Sie deshalb nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, um Ihre Einzahlung in die Säule 3a vorzunehmen.
     

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