Verrechnungssteuer: Erleichterung beim Meldeverfahren im Konzern
10.01.2023
Zur Erinnerung: Folgende Erleichterungen sind bei der Verrechnungssteuer beim Meldeverfahren ab dem 1. Januar 2023 möglich:
- das Meldeverfahren ist neu bereits ab einer Beteiligungsquote von 10% (bisher 20%) anwendbar
- neu wird das Meldeverfahren auf sämtliche juristische Personen ausgeweitet, die eine qualifizierte Beteiligung halten, also auch auf Stiftungen
- die in internationalen Verhältnissen einzuholenden Bewilligungen gelten neu fünf statt drei Jahre