Verrechnungssteuer: Erleichterung beim Meldeverfahren im Konzern

10.01.2023

Zur Erinnerung: Folgende Erleichterungen sind bei der Verrechnungssteuer beim Meldeverfahren ab dem 1. Januar 2023 möglich: 

  • das Meldeverfahren ist neu bereits ab einer Beteiligungsquote von 10% (bisher 20%) anwendbar
  • neu wird das Meldeverfahren auf sämtliche juristische Personen ausgeweitet, die eine qualifizierte Beteiligung halten, also auch auf Stiftungen
  • die in internationalen Verhältnissen einzuholenden Bewilligungen gelten neu fünf statt drei Jahre

Verwandte Artikel

02.04.2024

Seminar- und Kursangebote

Mehr lesen

02.04.2024

Offene Stelle

Mehr lesen