Neuerungen Sozialversicherungen 2023
23.11.2022
Anpassung der Grenzbeträge und Beitragsätze in der 1. Säule per 1. Januar 2023
Das in der Arbeitslosenversicherung (ALV) seit 2011 erhobene Solidaritätsprozent zur Entschuldung der ALV auf Lohnbestandteilen über CHF 148'201 fällt aufgrund der verbesserten finanziellen Situation der ALV weg.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.5% erhöht.
Anpassung in der 2. Säule per 1. Januar 2023
Aufgrund der Anpassungen in der 1. Säule werden auch die Grenzbeträge in der 2. Säule entsprechend angepasst.
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge beträgt seit 2017 unverändert 1%.
Anpassung in der 3. Säule per 1. Januar 2023
Aufgrund der Anpassungen in der 1. Säule werden auch die maximalen Einlagen in die Säule 3a angepasst. Die maximale Einlage beträgt ab 2023 CHF 7’056 (bzw. CHF 35’280 ohne 2. Säule). Im 2022 betrugen die Maximalbeträge CHF 6‘883 (bzw. CHF 34‘416 ohne 2. Säule).