Verrechnungssteuer – Änderungen beim Meldeverfahren

13.06.2022

Verrechnungssteuer – Änderungen beim Meldeverfahren für Dividenden im Konzern ab 1. Januar 2023

Das Meldeverfahren für Dividenden im Konzern kann das Vorgehen mit Auszahlung des Nettobetrages und Ablieferung der Verrechnungssteuer durch den Dividendenschuldner sowie Rückforderung der Verrechnungssteuer durch den Dividendenempfänger ersetzen und wird in der Praxis auch sehr häufig eingesetzt.

Der Bundesrat hat anfangs Mai 2022 beschlossen, einige Erleichterungen beim Meldeverfahren im Konzern für die Verrechnungssteuer per 1. Januar 2023 einzuführen:

  • Das Meldeverfahren ist neu bereits ab einer Beteiligungsquote von 10% (bisher 20%) anwendbar.
  • Neu wird das Meldeverfahren auf sämtliche juristische Personen ausgeweitet, die eine qualifizierte Beteiligung halten, also auch auf Stiftungen.
  • Die in internationalen Verhältnissen einzuholenden Bewilligungen gelten neu fünf statt drei Jahre.

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