Heime und Spitex-Organisationen im Kanton Bern: Umstellung auf Swiss GAAP FER per 1. Januar 2022

22.02.2022

Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) des Kantons Bern
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Ausführungsbestimmungen zum neuen Gesetz über die sozialen Leistungsangebote Ende November verabschiedet. Nebst diversen Neuerungen im Bereich Betreuungsgutscheine zur Betreuung von Kindern in Kitas und Tagesfamilien sowie Neuerungen betreffend der Ausrichtung der ambulanten Pflege im Kanton Bern, wurde neu in der Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) vom 24. November 2021 (BSG 860.21) noch eine wesentliche Änderung im Zusammenhang mit der Rechnungslegung eingeführt. 

Gemäss Art. 68 SLV muss in Heimen, insbesondere in Heimen im Bereich Pflege, Behinderung und Sucht, die Rechnungslegung ab dem 1. Januar 2022 nach Swiss GAAP FER erfolgen, sofern in den Leistungsverträgen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Gemäss Art. 69 SLV erfolgt bei Spitex-Organisationen ab dem 1. Januar 2022 die Rechnungslegung ebenfalls nach Swiss GAAP FER, sofern in den Leistungsverträgen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Was ist Swiss GAAP FER
Die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) sind Schweizer Rechnungslegungsstandards, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View) vermitteln. Damit ein True and Fair View ermöglicht werden kann, wird im Wesentlichen auf stille Reserven verzichtet und es werden zusätzliche Informationen offengelegt.

Umstellung auf Swiss GAAP FER
Swiss GAAP FER verlangt bei der Umstellung, dass die Vergleichsperiode in der Bilanz, also die Vorjahresbilanz bereits nach Swiss GAAP FER zu erstellen und offen zu legen ist (Rahmenkonzept, Ziffer 8). Gegebenenfalls kann es Sinn machen, bereits die Bewertungen im Jahresabschluss per 31. Dezember 2021 entsprechend nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu bewerten.

Diese Neubewertung, also die Umstellung von handelsrechtlichen Bilanzwerten auf betriebswirtschaftliche Werte, erfolgt durch die detaillierte Analyse sämtlicher Bilanzpositionen. Beispielsweise müssen stille Reserven auf wesentlichen Sachanlagen, welche durch überhöhte Abschreibungen entstanden sind, aufgelöst werden. Der Bilanzwert bei betrieblichen Sachanlagen nach Swiss GAAP FER entspricht den historischen Anschaffungskosten abzüglich der betriebsnotwendigen Abschreibungen bzw. dem betriebswirtschaftlichen Restwert. Aber auch auf der Passivseite können sich stille Reserven verstecken. Beispielsweise im Bereich Rückstellungen, welche nicht FER-konform sind, sprich eher Reservecharakter haben. 

Diese Bewertungsdifferenzen (Differenz zwischen handelsrechtlichem Buchwert und betriebswirtschaftlichem bzw. FER-konformem Wert) werden per 1. Januar des Umstellungsjahres direkt in das Eigenkapital (Position Neubewertungsreserven) verbucht.

Zusätzliche Bestandteile der Jahresrechnung und offenlegungspflichtige Informationen
Weiter müssen künftig aufgrund der höheren Transparenzanforderungen von Swiss GAAP FER zusätzliche Angaben im Anhang offengelegt werden sowie weitere Teile zur Jahresrechnung erstellt werden, wie der Eigenkapitalspiegel, die Rechnung über die Veränderung des Kapitals und gegebenenfalls eine Geldflussrechnung.

Swiss GAAP FER 21
Swiss GAAP FER 21 ist der Standard in Swiss GAAP FER, welcher die rechnungslegungsrelevanten Besonderheiten von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen abdeckt. Beispielsweise die NPO-spezifische Position Fondskapital, entstanden durch zweckgebundene Zuwendungen von Dritten und Organisationskapital, wo auch Rücklagen für selbstauferlegte Zwecke (z.B. Fonds Organisationsentwicklung) offengelegt werden. Weiter können die Veränderungen dieser Fondskategorien transparent in der Betriebsrechnung sowie in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals nachvollzogen werden.

Fazit
Die Umstellung der Rechnungslegung auf Swiss GAAP FER ist für viele Heime und Spitex-Organisationen im Kanton Bern für das Geschäftsjahr 2022 Pflicht. Die Arbeiten zur Umstellung (Neubewertungen, Offenlegungspflichten etc.) dürfen nicht unterschätzt werden und sollten frühzeitig in Angriff genommen werden. Gegebenenfalls können stille Reserven bereits im Abschluss 2021 aufgelöst und entsprechend erläutert werden. Je nach Tätigkeitsgebiet oder Besonderheit der Organisation kann die Anwendung von Swiss GAAP FER 21 prüfenswert sein. Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne bei der Entscheidfindung und bei der Umstellung.

Anmerkung
Im Zusammenhang mit der konkreten Einführung von Swiss GAAP FER stellen sich noch gewisse Umsetzungsfragen. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) hat diese aufgenommen und Präzisierungen in Aussicht gestellt. Sobald Neuigkeiten bekannt werden, informieren wir darüber.


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