Aktienrechtsreform

22.02.2022

Aktienrechtsreform abgeschlossen
Auf den 1. Januar 2023 treten die letzten Änderungen der Aktienrechtsreform in Kraft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) verabschiedet. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen.

Die Revision des Aktienrechts bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Flexiblere Vorschriften bei der Gründung, beim Aktienkapital und bei Dividendenausschüttungen,
  • Ausbau der Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei kotierten und nichtkotierten Aktiengesellschaften,
  • Moderne Formen der Generalversammlung, insbesondere durch die Nutzung digitaler Technologien,
  • Übernahme der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) ins Obligationenrecht,
  • Anpassungen des Sanierungsrechts mit Fokus auf der Zahlungsfähigkeit,
  • Einführung von Geschlechterrichtwerten im Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung von bedeutenden börsenkotierten Gesellschaften und
  • neue Offenlegungspflichten für Rohstoffunternehmen.

Die Einführung eines Richtwertes für die Vertretung beider Geschlechter in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie die Offenlegungspflichten für Rohstoffunternehmen benötigten keine Ausführungsbestimmungen. Aufgrund dessen wurden sie vom Bundesrat bereits auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Sämtliche weiteren Bestimmungen setzt der Bundesrat nun auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Fazit
Die Aktienrechtsrevision bringt eine willkommene Modernisierung des schweizerischen Unternehmensrechts, indem die Änderungen den Führungsorganen mehr Flexibilitäten zugestehen, die Aktionärs- sowie die Minderheitsrechte stärken und insgesamt zeitgemässer werden.

Eine Überprüfung der aktuell gültigen Statuten kann sich lohnen.

Von Graffenried AG Treuhand wird Sie in diesem Jahr an den Seminaren und Foren über die Neuerungen und den konkreten Handlungsbedarf im Detail informieren. Selbstverständlich werden diese auch im Treuhand-Newsletter nachzulesen sein.

Anmerkung
Dieser Beitrag enthält Informationen allgemeiner Art und in zusammengefasster Form. Eine individuelle Betrachtung bleibt unerlässlich.


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