Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrDie verschiedenen Verantwortlichkeiten der Akteure rund um die Kapitalgesellschaften wurden nur geringfügig angepasst. Wir zeigen die Wichtigsten auf:
Berechnung des Schadens bei Vorliegen von Rangrücktritten
Im Konkursfall werden für die Berechnung eines allfälligen Schadens der Gesellschaft die Forderungen mit Rangrücktritt (von Gesellschaftsgläubigern) nicht mehr einbezogen (Art. 757 Abs. 4 OR).
Décharge und Klagerecht
Gut zu wissen: Der Entlastungsbeschluss der Generalversammlung gilt nur für bekanntgegebene Sachverhalte und nur gegenüber der Gesellschaft sowie deren Aktionären, die dem Beschluss zugestimmt haben oder die Aktien seither im Wissen um den Beschluss erworben haben.
Neu erlischt das Klagerecht von Aktionären, die dem Entlastungsbeschluss nicht zugestimmt haben, erst nach zwölf Monaten (bisher sechs) nach dem Beschluss (Art. 758 Abs. 2 OR).
Verjährungsfrist für Schadenersatz
Der Anspruch auf Schadenersatz gegenüber verantwortlichen Personen (Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Liquidatoren und Revisionsstellen) verjährt neu bereits in drei Jahren (bisher fünf) von dem Tag an, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat, spätestens jedoch mit dem Ablauf von zehn Jahren nach dem das schädigende Verhalten erfolgte bzw. aufhörte. Diese Frist steht während des Verfahrens einer Sonderuntersuchung still.
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mehrÜbernahm ein nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnendes Unternehmen ein (Teil)Vermögen eines nach der effektiven Methode abrechnenden Unternehmens, so erfolgte bisher eine sogenannte «steuerneutrale Übertragung». Nach dem seit 1.1.2025 gültigen MWSTG können sich nun jedoch bei der Übernahme im Me …
mehrSeit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.
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