Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrDas Liquidationsverfahren gemäss Art. 736 ff. OR wurde nur geringfügig angepasst:
Auflösungsklage gemäss Art. 736 Abs. 1 Ziff. 4 OR
Neu können 10% des Kapitals oder der Stimmen (bisher: 10% des Kapitals) aus wichtigen Gründen beim Gericht die Anordnung auf Auflösung der Gesellschaft verlangen.
Verteilung des Vermögens bei Liquidation (Art. 745 OR)
Die Verteilung des Vermögens darf frühestens nach Ablauf eines Jahres nach der Publikation des Schuldenrufes im schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen bzw. nach Ablauf von drei Monaten, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass keine Interessen Dritter gefährdet werden.
Bis anhin benötigte man drei Schuldenrufe im SHAB vor der Verteilung des Vermögens. Diese Schuldenrufe wurden in der Praxis auch immer direkt hintereinander publiziert. Neu genügt ein einziger Schuldenruf im SHAB*!
* Dies gilt übrigens neu auch beim Verfahren der Kapitalherabsetzung (Art. 653k Abs. 1 OR)
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mehrÜbernahm ein nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnendes Unternehmen ein (Teil)Vermögen eines nach der effektiven Methode abrechnenden Unternehmens, so erfolgte bisher eine sogenannte «steuerneutrale Übertragung». Nach dem seit 1.1.2025 gültigen MWSTG können sich nun jedoch bei der Übernahme im Me …
mehrSeit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.
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