Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
Steuerpflichtige Personen, die ihren Sitz im Ausland haben, können ab 1. Januar 2025 die Saldosteuersatzmethode nicht mehr anwenden.
Art. 77 Abs. 2 MWSTV enthält eine Aufzählung von Fällen, in welchen die Saldosteuersatzmethode nicht gewählt werden kann. Diese Auflistung wird ab 1. Januar 2025 u.a. durch Bst. h ergänzt, welcher besagt, dass die Saldosteuersatzmethode nicht gewählt werden kann von steuerpflichtigen Personen, die ihren Sitz im Ausland haben.
Der Ausschluss von der Saldosteuersatzmethode wird damit begründet, dass ausländische Unternehmen, die Leistungen im Inland erbringen, in aller Regel im Ausland als Mehrwertsteuerpflichtige eingetragen sind und dort die angefallene ausländische Vorsteuer abziehen können. Erbringen sie nun Leistungen im Inland, würden sie bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode auf diesen Vorleistungen pauschal einen zweiten Vorsteuerabzug vornehmen. Selbst wenn das bei der Leistungserbringung verwendete Material (z.B. Farbe bei einem Maler) mit schweizerischer MWST belastet wäre – weil das ausländische Unternehmen das Material in der Schweiz gekauft oder ins Inland eingeführt hat –, ergäbe sich bei den ausländischen Unternehmen durch die Saldosteuersatzmethode eine zu niedrige Steuerzahllast, denn es fallen im Inland keine Vorsteuern für Betriebsmittel und Investitionsgüter an.
Für Unternehmen mit Sitz im Ausland, welche aktuell nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, bedeutet dies per 1. Januar 2025 eine Umstellung auf die effektive Abrechnungsmethode und damit einhergehend die Erstellung von neu vier statt wie bis anhin zwei MWST-Abrechnungen pro Jahr. Ausserdem müssen die Buchhaltungen entsprechend angepasst und neu die anfallenden Vorsteuern ermittelt werden. Die Umstellung wird von der ESTV automatisch vorgenommen werden, so dass die steuerpflichtigen Personen von sich aus nichts hinsichtlich der Umstellung unternehmen müssen.
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
MWST-INFO
Ausländische Unternehmen müssen häufig Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, wenn sie in der Schweiz geschäftlich tätig sind. Ob bei der Teilnahme an Messen oder bei der Entsendung von Mitarbeitenden für Projekte in die Schweiz – die MWST kann sich schnell summieren und zu erheblichen Kosten führen.
mehr
MWST-INFO
Foreign companies frequently incur Swiss value added tax (VAT) when doing business in Switzerland. Whether attending trade fairs or sending employees for projects in Switzerland, VAT can quickly accumulate and become a significant cost.
mehr