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Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 %.
Die Zinssatzverordnung des Bundes (SR 631.014) über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Ab dem 1. Januar 2024 betragen der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus neu 4,75 % (bisher jeweils 4 %). Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt auf 1,25 % (bisher 0 Prozent). Im Gegensatz zur direkten Bundessteuer wird auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der Mehrwertsteuer kein Vergütungszins ausgerichtet.
Gemäss Medienmitteilung der ESTV resultieren aufgrund des Anstiegs der Zinssätze für den Bund geschätzte Mehreinnahmen von 30 Millionen Franken und für die Kantone infolge ihres Anteils an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer geschätzte Mehreinnahmen von 4 Millionen Franken.
Die Zinssätze betreffen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.
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