Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrAm 6. Juni 2024 hat die ESTV informiert, dass ab dem 1. Januar 2025 alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen die MWST online via dem ePortal abrechnen müssen. Das Abrechnungsformular auf Papier wird ab dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Seit rund vier Jahren ist es möglich, die MWST-Abrechnung elektronisch einzureichen. Zuerst nur mittels persönlichem Login (MyESTV), später auch entpersonalisiert mit einem Zugangscode (ESTVeasy). Trotzdem konnten nach wie vor auf schriftlichen Antrag weiterhin physische Abrechnungsformulare per Post eingereicht werden.
Die Möglichkeit, physische Abrechnungsformulare per Post einzureichen, entfällt nun ab dem 1. Januar 2025.
Dies ist nur ein weiterer logischer Schritt Richtung Digitalisierung. Konsequenterweise sollte es nun aber auch möglich sein, Beilagen zur MWST-Abrechnung wie zum Beispiel das Formular 764 für die Anwendung des Meldeverfahrens oder die Liste mit den geltend gemachten Vorsteuern im Falle einer Einlageentsteuerung ebenfalls elektronisch einzureichen. Sei dies mittels einem vordefinierten File oder durch das Hochladen/Anhängen eines PDFs.
Aktuell müssen solche Beilagen an die ESTV nämlich immer noch per Post zugestellt werden…
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mehrÜbernahm ein nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnendes Unternehmen ein (Teil)Vermögen eines nach der effektiven Methode abrechnenden Unternehmens, so erfolgte bisher eine sogenannte «steuerneutrale Übertragung». Nach dem seit 1.1.2025 gültigen MWSTG können sich nun jedoch bei der Übernahme im Me …
mehrSeit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.
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