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Am 6. Juni 2024 hat die ESTV informiert, dass ab dem 1. Januar 2025 alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen die MWST online via dem ePortal abrechnen müssen. Das Abrechnungsformular auf Papier wird ab dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Seit rund vier Jahren ist es möglich, die MWST-Abrechnung elektronisch einzureichen. Zuerst nur mittels persönlichem Login (MyESTV), später auch entpersonalisiert mit einem Zugangscode (ESTVeasy). Trotzdem konnten nach wie vor auf schriftlichen Antrag weiterhin physische Abrechnungsformulare per Post eingereicht werden.
Die Möglichkeit, physische Abrechnungsformulare per Post einzureichen, entfällt nun ab dem 1. Januar 2025.
Dies ist nur ein weiterer logischer Schritt Richtung Digitalisierung. Konsequenterweise sollte es nun aber auch möglich sein, Beilagen zur MWST-Abrechnung wie zum Beispiel das Formular 764 für die Anwendung des Meldeverfahrens oder die Liste mit den geltend gemachten Vorsteuern im Falle einer Einlageentsteuerung ebenfalls elektronisch einzureichen. Sei dies mittels einem vordefinierten File oder durch das Hochladen/Anhängen eines PDFs.
Aktuell müssen solche Beilagen an die ESTV nämlich immer noch per Post zugestellt werden…
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Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
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Kleinsendungen sind für die Behörden zur echten Herausforderung geworden. Zum einen sind die gesetzlichen Bestimmungen auch für Kleinsendungen anzuwenden, zum anderen bewirkt ein gesetzeskonformer Vollzug geltender Bestimmungen einen oft unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand.
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