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Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehrDie Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2023 kann auch Auswirkungen auf Vereine in der Schweiz haben.
Die Revision des GwG sieht Massnahmen vor für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen sowie Massnahmen bei der Aufsicht und Kontrolle im Bereich Edelmetalle. Zudem wird die Transparenz von Vereinen mit erhöhtem Risiko im Bereich der Terrorismusfinanzierung gefördert.
Bis anhin mussten Vereine im Handelsregister eingetragen werden, wenn sie für ihren Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben oder revisionspflichtig sind. Neu sind gemäss Art. 61 Abs. 2 ZGB bzw. Art. 90 HRegV Vereine zusätzlich eintragungspflichtig, wenn hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland direkt oder indirekt gesammelt oder verteilt werden, die für karitative, religiöse, kulturelle, erzieherische oder soziale Zwecke bestimmt sind.
Ausnahme
Von der Eintragungspflicht befreit sind solche Vereine jedoch, wenn:
Ausnahme von der Ausnahme
Vereine, welche aufgrund dieser Kriterien nicht eintragungspflichtig sind, jedoch nicht durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden, müssen dem Handelsregister eine von mindestens einem Mitglied des Vorstands unterzeichnete Erklärung einreichen, dass der Verein nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist (Art. 90a Abs. 4 HRegV). Vereine, welche bereits vor dem 31. August 2022 errichtet wurden, müssen diese Erklärung bis spätestens 30. Juni 2024 dem Handelsregister einreichen.
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mehrÜbernahm ein nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnendes Unternehmen ein (Teil)Vermögen eines nach der effektiven Methode abrechnenden Unternehmens, so erfolgte bisher eine sogenannte «steuerneutrale Übertragung». Nach dem seit 1.1.2025 gültigen MWSTG können sich nun jedoch bei der Übernahme im Me …
mehrSeit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.
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