Seminar- und Kursangebote
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
Der steuerpflichtige Landwirt Kurt Moser, wohnhaft in Biel, verkauft in seinem Hofladen selbst produzierte Konfitüre aus eigenen Kirschen.
Wie ist der Verkauf der Konfitüre steuerlich zu behandeln?

Der Verkauf von vom Urproduzenten selbst produzierter Konfitüre ist von der Steuer ausgenommen.
Als Urprodukte aus dem eigenen Betrieb gelten grundsätzlich unverarbeitete Produkte. Wo die Verarbeitung eigener Produkte typischerweise im Betrieb des Urproduzenten selbst erfolgt, ist trotz der Bearbeitung von einer Lieferung eigener Erzeugnisse auszugehen. Wo die Produkte angeboten werden, ist dabei nicht von Bedeutung. Es ist somit unerheblich, ob solche Erzeugnisse im eigenen Ladengeschäft angeboten, an steuerpflichtige oder nicht steuerpflichtige Händler oder direkt an den Konsumenten geliefert werden.
Beispiele von Urprodukten (MWST-Branchen-Info 01 Urproduktion, Ziffer 2.1.1):
Besuchen Sie eines unserer Seminare. Unsere erfahrenen Dozierenden vermitteln Ihnen die verschiedenen Gebiete der MWST wie gewohnt anhand von Beispielen und Übungen.
mehr
TREUHAND-INFO
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. In unserem Beitrag fokussieren wir auf einen zentralen Aspekt der Reform: die neue Schuldzinsenregelung
mehr
TREUHAND-INFO
Die Verlustverrechnung ist in der Schweiz schon seit längerem bekannt. Der Gesetzgeber erlaubt negative Ergebnisse der Vergangenheit mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Nach einer Verlustperiode verringert dies die Steuerlast in positiven Jahren und beschleunigt die wirtschaftliche Erholung.
mehr