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Ausgangslage:
Die Sauber GmbH mit Sitz in Egerkingen (CH) verkauft an die Gut AG mit Sitz in Bern (CH) eine Bescheinigung für Emissionsverminderungen. Aufgrund dessen, dass die Gut AG seit dem 1.1.2025 auf diesem Bezug die Bezugsteuer abrechnen muss (Art. 45 Abs. 1 Bst. e MWSTG), stellt die Sauber GmbH ihre Rechnung ohne Inlandsteuer.
Frage:
In welcher Ziffer der MWST-Abrechnung muss die Sauber GmbH diesen Umsatz deklarieren?
Lösung:
Der Verkauf der Bescheinigung für Emissionsverminderungen ist vom Verkaufenden in der Ziffer 200 Gesamtumsatz und in der Ziffer 280 Diverses der MWST-Abrechnung zu deklarieren.
Zusatzhinweis
Auf die Eintragung des inländischen Leistungserbringers im Mehrwertsteuerregister wird verzichtet, sofern nachweislich ausschliesslich In- und/oder Auslandumsätze aus der Übertragung von Rechten, Bescheinigungen und Zertifikaten erzielt werden (MI14 Ziffer 2.5). Erbringt ein ausländischer Leistungserbringer im Inland ausschliesslich solche Leistungen, ist er von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 MWSTG).
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Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. In unserem Beitrag fokussieren wir auf einen zentralen Aspekt der Reform: die neue Schuldzinsenregelung
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