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mehrAusgangslage:
Die Sauber GmbH mit Sitz in Egerkingen (CH) verkauft an die Gut AG mit Sitz in Bern (CH) eine Bescheinigung für Emissionsverminderungen. Aufgrund dessen, dass die Gut AG seit dem 1.1.2025 auf diesem Bezug die Bezugsteuer abrechnen muss (Art. 45 Abs. 1 Bst. e MWSTG), stellt die Sauber GmbH ihre Rechnung ohne Inlandsteuer.
Frage:
In welcher Ziffer der MWST-Abrechnung muss die Sauber GmbH diesen Umsatz deklarieren?
Lösung:
Der Verkauf der Bescheinigung für Emissionsverminderungen ist vom Verkaufenden in der Ziffer 200 Gesamtumsatz und in der Ziffer 280 Diverses der MWST-Abrechnung zu deklarieren.
Zusatzhinweis
Auf die Eintragung des inländischen Leistungserbringers im Mehrwertsteuerregister wird verzichtet, sofern nachweislich ausschliesslich In- und/oder Auslandumsätze aus der Übertragung von Rechten, Bescheinigungen und Zertifikaten erzielt werden (MI14 Ziffer 2.5). Erbringt ein ausländischer Leistungserbringer im Inland ausschliesslich solche Leistungen, ist er von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 MWSTG).
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mehrÜbernahm ein nach der Saldosteuersatz-Methode abrechnendes Unternehmen ein (Teil)Vermögen eines nach der effektiven Methode abrechnenden Unternehmens, so erfolgte bisher eine sogenannte «steuerneutrale Übertragung». Nach dem seit 1.1.2025 gültigen MWSTG können sich nun jedoch bei der Übernahme im Me …
mehrSeit einigen Jahren KANN die MWST-Abrechnung elektronisch eingereicht werden. Seit dem 1.1.2025 ist dies ein MUSS.
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