Seminar- und Kursangebote
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Da einige Personen anfangs des Jahres auf den Konsum von Alkohol verzichten, bietet die steuerpflichtige Getränke AG folgendes Abonnement für im Inland ansässige Kunden:
Zehn Tage lang eine tägliche Lieferung von frischen Säften für CHF 99.
Die Rechnung dazu präsentiert sich wie folgt:
| Säfte (10 Tage lang) | CHF | 90 |
| Transport | CHF | 9 |
| Total | CHF | 99 |
Zu welchem Steuersatz muss die Getränke AG die Säfte und den Transport versteuern?
Beides ist zum reduzierten Steuersatz von aktuell 2.6% zu versteuern.
Nicht alkoholische Getränke sind gemäss Art. 25 Abs. 2 Bst. b MWSTG zum reduzierten Steuersatz steuerbar. Beim Transport handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um den Ersatz von Lieferkosten. Der Kunde erwirbt die Säfte und kauft keine Transportleistung. Daher teilt der Transport das steuerliche Schicksal der Säfte und ist ebenfalls zum reduzierten Steuersatz abzurechnen.
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Ausländische Unternehmen müssen häufig Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, wenn sie in der Schweiz geschäftlich tätig sind. Ob bei der Teilnahme an Messen oder bei der Entsendung von Mitarbeitenden für Projekte in die Schweiz – die MWST kann sich schnell summieren und zu erheblichen Kosten führen.
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