Hätten Sie es gewusst?

5. Februar 2025

Ausgangslage:

Da einige Personen anfangs des Jahres auf den Konsum von Alkohol verzichten, bietet die steuerpflichtige Getränke AG folgendes Abonnement für im Inland ansässige Kunden:

Zehn Tage lang eine tägliche Lieferung von frischen Säften für CHF 99.

Die Rechnung dazu präsentiert sich wie folgt:

Säfte (10 Tage lang) CHF 90
Transport CHF 9
Total CHF 99

Frage:

Zu welchem Steuersatz muss die Getränke AG die Säfte und den Transport versteuern?

Lösung:

Beides ist zum reduzierten Steuersatz von aktuell 2.6% zu versteuern.

Nicht alkoholische Getränke sind gemäss Art. 25 Abs. 2 Bst. b MWSTG zum reduzierten Steuersatz steuerbar. Beim Transport handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um den Ersatz von Lieferkosten. Der Kunde erwirbt die Säfte und kauft keine Transportleistung. Daher teilt der Transport das steuerliche Schicksal der Säfte und ist ebenfalls zum reduzierten Steuersatz abzurechnen.

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