Hätten Sie es gewusst?

7. Oktober 2024

Ausgangslage:

Die Bank AG mit Sitz in Zürich verkauft an ihre Kundin Tanja Moser einen Goldbarren.

Frage:

Wie ist der Verkauf des Goldbarrens steuerlich zu beurteilen?

Lösung:


Der Verkauf des Goldbarrens ist von der Steuer befreit.

Gemäss Art. 44 MWSTV ist der Verkauf von Gold von der Inlandsteuer befreit.

In der auf den 1.1.2025 in Kraft tretenden Teilrevision des MWSTG werden in einer neuen Ziffer 12 von Art. 23 die Umsätze mit Gold gesetzlich geregelt und von der Steuer befreit. Dementsprechend wird auch die Delegationsnorm von Art. 107 Abs. 2 MWSTG gestrichen.

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